Alle schweizerischen Unternehmen sind zur Umsetzung der "Richtlinie über den Beizug von Arbeitsärzten und anderen Spezialisten der Arbeitssicherheit", kurz Richtlinie ASA , verpflichtet.
Um den Unternehmen zu helfen, diese Richtlinie umzusetzen, bietet der Arbeitgeberverband der schweizerischen Uhren- und Mikrotechnikindustrie Folgendes:
- eine Branchenlösung für die Uhren- und Mikrotechnikindustrie;
- einen permanenten Dienst Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz.
Weitere Informationen erhalten Sie bei Herrn Paul Boillat, dem Verantwortlichen des Dienstes Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz (Tel. 032 910 03 83 ).